Haftpflichschäden

Unter dem Begriff Haftpflichtschaden versteht man den Schaden, der einem Unfallbeteiligten (Geschädigtem) entsteht. Der Unfallverursacher ist verpflichtet den gesamten Haftpflichtschaden zu ersetzen.

Haftpflichtversicherung 

In Deutschland ist der Halter eines Fahrzeuges verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese bewahrt die Verkehrsteilnehmer vor finanzieller Überlastung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei einem Unfall alle entstandenen Kosten. Außer der Unfallverursacher hat vorsätzlich gehandelt, Verkehrsvorschriften missachtet oder unter Einfluss von Drogen und/oder Alkohol gehandelt. In diesen fällen kann es sein, dass der Versicherer die kosten nicht, oder nur anteilig übernimmt.

Welche Schäden bekommt der Geschädigte ersetzt?

Der Geschädigte hat das Recht, den an Ihm (Personenschaden) und an seinem Eigentum (Sachschaden) herbeigerufenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zuzüglich wird der herbeigeführte geldwerte Nachteil (Vermögensschaden) durch eine Wertminderung erstattet.